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Für öffentliche Veranstaltungen, an welchen Alkohol zum Verkauf angeboten wird, muss eine Gestattung/Schankgenehmigung (§ 12 GastG) beantragt werden!
Den Antrag stellen Sie mindestens 14 Tage vorher beim Rathaus.
Die lange Vorlaufzeit ergibt sich, da nach dem Gaststättengesetz Mehrfertigungen dieser Genehmigung an verschiedene weitere Behörden (u. a. Wirtschaftskontrolldienst) verschickt werden müssen.
Für die Ausstellung der Gestattung/Schankgenehmigung werden folgenden Angaben benötigt:
- Antragsteller (Name, Vorname, Adresse, Telefon-Nr.)
- Veranstalter (Verein, Club, Firma, etc.)
- neu: Ansprechpartner mit Erreichbarkeit während der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung (vollständige Adresse)
- Datum/Zeitraum (von/bis)
- Sperrzeitverkürzung bis 05.00 Uhr (Ja/Nein)
- Alle Speisen, welche ausgegeben werden
- Alle Getränke, welche ausgegeben werden
Hier gelangen Sie zum Formular für die Schankgenehmigungen (am PC ausfüllbar)
Beantragung einer Schankgenehmigung
Da sich Änderungen ergeben haben, bitten wir nur noch dieses neue Formular zu verwenden.
Achtung: Wer ohne entsprechende Gestattung eine solche Veranstaltung durchführt, handelt nach § 28 GastG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.