Hauptmen�
Navigation
Navigation
- Rathaus & Service
- Bürger & Soziales
- Tourismus & Freizeit
- Wirtschaft & Wohnen
Ab dem 1. Mai 2025 tritt das neue Ehenamens- und Geburtsnamensrecht und das internationale Namensrecht in Kraft. Zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten und Lebenspartner, für Kinder sowie zur Namensänderung werden mit dem neuen Gesetz geschaffen.
Der Fachverband für Standesbeamtinnen und Standesbeamte in Baden-Würtemberg e.V. hat hierzu einfach verständliche Erklärvideos zur Verfügung gestellt, die über den nachfolgenden Link angeschaut werden können:
Änderung Ehenamen: https://youtu.be/tWgu3lRUmxU
Änderung Kindesnamen: https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss