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Für einen Fischereischein ab 16 Jahren, ist eine Fischerprüfung erforderlich,
diese kann inzwischen auch als Online-Kurs mit Praxistag durchgeführt werden und
nicht mehr ausschließlich als Präsenz-Vorbereitungskurs mit Anwesenheitsplicht.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.: https://lfvbw.de/angelfischerei/wie-werde-ich-angler/
Nach bestandener Prüfung kann unter Vorlage des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Gemeinde ein Fischereischein “auf Lebenszeit“ beantragt werden; dieser kann für 5 oder 10 Jahre ausgestellt werden, in Ausnahmefällen auch für ein Jahr und nach Ablauf der Gültigkeit
entsprechend verlängert werden.
Die Kosten für den Fischereischein bzw. die Verlängerung, sind aktuell wie folgt:
1 Jahr : 32,45 EUR (Fischereiabgabe von 12,- EUR / Verwaltungsgebühr 20,45 EUR)
5 Jahre : 80,45 EUR (incl. Fischereiabgabe von 60,- EUR / Verwaltungsgebühr 20,45 EUR)
10 Jahre : 140,45 EUR (incl. Fischereiabgabe von 120,- Euro / Verwaltungsgebühr 20,45 EUR)
Der Fischereischein wird immer bis zum Ende des letzten/geltenden Kalenderjahres (31.12.) ausgestellt.
Jugendfischereischein
Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, dass die im Fischereigesetz für Baden-Württemberg festgelegte Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt wird.
Jugendliche, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (mind. 18 Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 7. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen. Die Kosten für den Jugendfischereischein liegen aktuell bei 5,11 EUR.
Für die Beantragung eines Fischereischeines melden Sie sich bitte bei Frau Irmer, Tel.-Nr.: 07933 701-23. Für die Beantragung benötigen Sie, ab 16 Jahren, das Prüfungszeugnis der Fischerprüfung (sofern uns dies noch nicht vorliegt), Ihren Personalausweis sowie ein aktuelles Passbild.
Bitte beachten: Soweit man nicht selbst Inhaber oder Pächter eines Gewässers ist, wird vor dem Angeln noch eine Erlaubnis (Erlaubnisschein, Tageskarte) für das Beangeln des jeweiligen Gewässers durch den Fischereirechtsinhaber oder den Pächter benötigt!